Wer gewerblichen Güterkraftverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen will und seinen Führerschein der Klassen C1 oder C nach dem 09.09.2009 erworben hat, benötigt für Fahrzeuge über 3,5 t zulässige Gesamtmasse zusätzlich zu seinem Führerschein eine Grundqualifikation.
Die beschleunigte Grundqualifikation gemäß BKrFQG für den Führerschein Klasse C umfasst eine theoretische Ausbildung von mind. 130 Zeitstunden und eine zum Führerschein ergänzende praktische Fahrausbildung von mind.10 Zeitstunden.
Die beschleunigte Grundqualifikation wird durch eine Theorieprüfung bei der IHK abgeschlossen.
Ausbildungsinhalte:
- Technische Ausstattung und Fahrphysik
- Optimale Nutzung der kinematischen Kette
- Sozialvorschriften
- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer
- Gesundheitsschäden vorbeugen
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Verhalten in Notfällen
- Ladungssicherung
- Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr
- Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
- Wirtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs und Marktordnung
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre für C1E und 21 Jahre für CE
- Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Abschluß:
- IHK-Zertifikat beschleunigte Grundqualifikation
- Zertifikat E & G Bildungszentrum GmbH
Dauer:
- 26 Tage/194 UE
Lehrgangskosten:
Die Lehrgangskosten können von der Agentur für Arbeit / Jobcenter über einen Bildungsgutschein übernommen werden.
in 86156 Augsburg, Holzweg 31